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   BGH, 14.07.1966 - Ia ZB 9/66   

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https://dejure.org/1966,578
BGH, 14.07.1966 - Ia ZB 9/66 (https://dejure.org/1966,578)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1966 - Ia ZB 9/66 (https://dejure.org/1966,578)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - Ia ZB 9/66 (https://dejure.org/1966,578)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 1
  • NJW 1966, 2056
  • GRUR 1966, 698
  • DB 1966, 1427
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Bei der Prüfung der Frage, ob das geltend gemachte Interesse berechtigt ist, kommt es entscheidend auf eine Abwägung der Belange des Antragstellers und des von der Akteneinsicht Betroffenen an (vgl. BVerfG GRUR 1964, 554, 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 - Akteneinsicht IV).

    Es ist grundsätzlich nicht durch den Gegenstand desjenigen Verfahrens begrenzt, in dessen Akten Einsicht begehrt wird; dafür gibt schon der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen nichts her (vgl. z.B. § 31 PatG, § 3 Abs. 2 WZG, § 34 FGG, § 12 GBO; s.a. BGH GRUR 1966, 698, 700, 701 - Akteneinsicht IV; Benkard aaO., Rdn. 24 zu § 31 PatG).

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung

    Die dort verlangte Schuldform muß jedoch hier, um die Haftpflicht in zweckentsprechenden Grenzen zu halten, auch für die zivilrechtliche Haftung gelten, wie dies auch der Fall wäre, wenn unmittelbar im Schutzgesetz selbst (vgl. dazu BGHZ 46, 1?" 21 mit weit.Nachw.) qualifizierte Anforderungen an die innere Tatseite gestellt würden.
  • BGH, 17.03.1972 - X ZB 25/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anspruch auf Einsicht in die

    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten einer nicht oder noch nicht bekanntgemachten Patentanmeldung ist auch dann anzuerkennen, wenn der Anmelder den Antragsteller aus der Patentanmeldung und aus einem Gebrauchsmuster, das zwar nicht hilfsweise im Sinne von § 2 Abs. 6 GebrMG angemeldet worden ist, das er aber selbst in einem anderen Rechtsstreit als mit der Patentanmeldung gleichlautend bezeichnet hat, in gleicher Richtung verwarnt hat (Fortbildung zu BGH GRUR 1966, 698 - Akteneinsicht IV).

    Es geht dabei von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 14. Juli 1966 (GRUR 1966, 698 - Akteneinsicht IV -, in BGHZ 46, 1 [BGH 14.07.1966 - Ia ZB 9/66] nur teilweise abgedruckt) aus.

  • BPatG, 17.09.2014 - 7 W (pat) 45/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Betrieb einer Vibrationsrammanordnung"

    Bei der Prüfung, ob einem Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten einer unveröffentlichten Patentanmeldung zusteht, muss in Anbetracht der vor Dritten grundsätzlich geheimzuhaltenden Unterlagen jedoch ein strenger Maßstab angelegt werden (vgl. BVerfG GRUR 1964, 554 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 - Akteneinsicht IV; BPatGE 6, 20, 23).
  • BPatG, 17.09.2014 - 7 W (pat) 46/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vibrationsrammanordnung sowie Verfahren zum Betrieb

    Bei der Prüfung, ob einem Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten einer unveröffentlichten Patentanmeldung zusteht, muss in Anbetracht der vor Dritten grundsätzlich geheimzuhaltenden Unterlagen jedoch ein strenger Maßstab angelegt werden (vgl. BVerfG GRUR 1964, 554 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 - Akteneinsicht IV; BPatGE 6, 20, 23).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1996 - 2 Ss 694/96
    Wer ablagert, beabsichtigt keine spätere Einwirkung auf die Stoffe, sondern will sich ihrer vielmehr entledigen (G-W-C § 26 WHG Rz. 20, BGHZ 46, 1 7, OLG Stuttgart ZfW 76, 377 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1972 - X ZB 28/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Verletzung

    Dies hat der erkennende Senat unter dem früher geltenden § 18 DPAVO entschieden (Beschluß vom 14. Juli 1966 - Ia ZB 9/66 - GRUR 1966, 698, 700 - Akteneinsicht IV).
  • BPatG, 02.04.2001 - 10 W (pat) 42/99
    Bei der Prüfung, ob einem Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten einer unveröffentlichten Patentanmeldung zusteht, muss in Anbetracht der vor Dritten grundsätzlich geheimzuhaltenden Unterlagen jedoch ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfG GRUR 1964, 554 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 "Akteneinsicht IV"; BPatGE 6, 20, 23).
  • BayObLG, 17.09.1984 - 1 Z 58/4
    Das vom AntrSt. geltend gemachte Interesse ist lediglich gegen ein gleich oder höher zu bewertendes Interesse der Öffentlichkeit oder einer anderen Person an der Geheimhaltung einzelner Aktenteile abzuwägen (BGH, GRUR 66, 698/700; BayObLGZ 1956, 114/117; 1959, 420/425 ..).
  • BPatG, 14.12.2020 - 29 W (pat) 63/20
    Berechtigt ist das Interesse - wie das DPMA zutreffend festgestellt hat -, wenn die Kenntnis der Akten für das künftige Verhalten des Antragstellers bei der Wahrung und Verteidigung von Rechten bestimmend sein kann und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Antragsgegners an der Geheimhaltung des Inhalts der Anmeldeakten besteht (vgl. BGH GRUR 1966, 698, 700 - Akteneinsicht IV; BPatG, Beschluss vom 6. Mai 2008, 27 W (pat) 72/08; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 62 Rn. 2).
  • BPatG, 15.01.2001 - 10 W (pat) 55/99
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